Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Stadt Wunsiedel beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Informationen zum Glasfaserausbau
Die Stadt Wunsiedel bringt Glasfaser bis in jedes förderfähige Gebäude im Stadtgebiet – insgesamt 396 Adressen. Der Anschluss erfolgt kostenfrei, sofern vor Baubeginn eine Nutzungsvereinbarung unterzeichnet wird. Die Stadt Wunsiedel weist darauf hin, dass im Rahmen einer Bundesförderung auch die verbleibenden Ortsteile in einem gesonderten Verfahren zum Zuge kommen.
Projektstart: Geplanter Baustart am 7. Juli 2025
Bedeutung der Glasfaser:
• Glasfaser ist die zukunftssichere Festnetztechnik – sie ersetzt das Kupfernetz
• Höchste Übertragungsraten, Zuverlässigkeit für Home-Office, Streaming und smarte Anwendungen
Finanzierung:
• Ca. 80 % der Projektkosten trägt der Staat im Rahmen der BayGibitR-Förderung
• Die Stadt Wunsiedel übernimmt die restlichen ca. 20 % – abzüglich späterer Pachteinnahmen
• Gesamtinvestition: rund 1,9 Mio. € netto (ca. 5.000 € pro Gebäude)
Zuständigkeiten:
• Netzeigentümer & Bauherr: Stadt Wunsiedel
• Betrieb & Entstörung: SWW Wunsiedel GmbH
• Planung & Bauoberleitung: Reuther Glasfaser GmbH
• Bauausführung: Infrastrukturbau Lindner GmbH
Zeitlicher Ablauf:
• Baustart: Juli 2025
• Fertigstellung: Ende 2026
• Inbetriebnahme: Anfang 2027
Für Eigentümer:
• Die Trassen auf Privatgrund werden vorab mit den Eigentümern abgesprochen, geplant ist die Verlegung parallel zum Bestehenden Kupfernetz, individuelle Wünsche können nach Abstimmung ggf. berücksichtigt werden
• Kostenfrei bis Baustart, sofern eine Nutzungsvereinbarung vorliegt
• Nachträgliche Erschließung: Kostenerstattungspflicht
• Keine Tarifpflicht: Glasfaseranschluss bedeutet nicht automatisch Vertragsbindung
• Tarifwechsel freiwillig – Viele Tarife sind vergleichbar oder günstiger als Kupfer
• Inhouse-Verkabelung (z. B. Keller → Wohnzimmer) liegt in der Verantwortung der Eigentümer, kann aber durch Provider unterstützt werden (ggf. kostenpflichtig)
Was müssen Eigentümer tun?
• Nutzungsvereinbarung unterzeichnen
• Abgabefrist: spätestens 28. Mai 2025. Ohne unterschriebene Vereinbarung kann kein Hausanschluss hergestellt werden
Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Stadt Wunsiedel in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.
Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.
- PDF-Datei: PDF, 2.7 MB
- PDF-Datei: PDF, 142 kB
- PDF-Datei: PDF, 22 kB
*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.
Modul 2.1: Markterkundung Bekanntmachung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Wunsiedel gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt bittet daher, bis spätestens 07.12.2020 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 30.11.2020 endet!
- PDF-Datei: PDF, 52 kB
Modul 2.2: Nacherkundung Bekanntmachung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Wunsiedel gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt bittet daher, bis spätestens 24.01.2022 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 17.01.2022 endet!
- PDF-Datei: 4.7 MB
Modul 3: Ergebnis Markterkundung
Die Stadt Wunsiedel hat im Zeitraum vomn 20.04.2021 - 10.06.2021 und 22.12.2021 - 24.01.2022 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
- PDF-Datei: 887 kB
Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Stadt Wunsiedel führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der ein öffentlich gefördertes ultraschnelles NGA-Netz (passive Infrastruktur) anpachten und betreiben kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren (einstufig) gemäß Nr. 5 BayGibitR durch.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über folgenden Link durchgeführt:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av190dbb
Alle Vergabedokumente sind ausschließlich dort herunterzuladen. Bieterfragen und Angebote sind elektronisch über diese Plattform einzureichen.
Mit dem Download der Adressliste von der Vergabeplattform erklären Sie sich mit den Regelungen der ebenfalls dort bereitgestellten Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Bieterfragen können bis Freitag, 12.08.2022, gestellt werden.
Modul 5: Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Stadt Wunsiedel bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR).:
Modul 7: Kooperationsvertrag
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie wurde am 22.12.2022 zwischen der Stadt Wunsiedel und der Firma SWW Wunsiedel GmbH unterzeichnet.
Stellungnahme der Stadt Wunsiedel zum Abschluss des Kooperationsvertrages im nachfolgenden Dokument: